Barrierefreiheitsstärkung

Wir machen Ihre Webanwendung Barrierefrei

Ihre Barrierefreie Website gem. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zum 28. Juni 2025

Barrierefreiheitsstärkung für Websites und Online-Anwendungen Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die RheinMainTech GmbH unterstützt Unternehmen dabei, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, sodass sie von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere Websites, mobile Anwendungen, E-Commerce-Plattformen und weitere elektronische Dienstleistungen. Wir analysieren Ihre bestehenden Systeme, beraten Sie zu notwendigen Anpassungen und setzen diese technisch um, um sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem bieten wir Schulungen und Dokumentationen an, um Ihr Team für die Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu schulen.

Mit unserem Servicepaket unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre bestehenden Websites und Online-Anwendungen gemäß dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei zu gestalten. Wir analysieren Ihre aktuellen Systeme, beraten Sie zu erforderlichen Anpassungen und begleiten die Umsetzung, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote allen Nutzern zugänglich sind.

Unsere Leistungen umfassen eine umfassende Analyse, die Implementierung notwendiger technischer Maßnahmen sowie die Sicherstellung, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Unsere Leistungen zur Barrierefreiheitsstärkung Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitalen Angebote

Umfassende Website-Analyse
Beratung zur Umsetzung der Anforderungen
Technische Umsetzung der Maßnahmen
Überprüfung und Validierung
Dokumentation und Schulungen

Institutionelle Kunden die uns vertrauen

Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen? Pflichten für Unternehmen und Institutionen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen in der EU, die digitale Produkte und Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Dies betrifft insbesondere Websites, mobile Anwendungen, E-Books, und E-Commerce-Plattformen. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro sind verpflichtet, die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Relevante Bereiche Für welche digitalen Angebote gilt das Gesetz?

Das Gesetz betrifft alle digitalen Angebote, die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dazu gehören Websites, mobile Anwendungen, elektronische Bücher (E-Books), und Plattformen für den Online-Handel (E-Commerce). Diese Angebote müssen ab 2025 so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können. Die Anforderungen sind verbindlich und Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Planung und Umsetzung beginnen, um rechtzeitig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Unser Beitrag für mehr Barrierefreiheit im Netz – Besuchen Sie jetzt unsere Informations-Seite zur Initiative „Barrierefreiheit stärken“ unter
www.barrierefreiheitstaerken.de

Was ist Barrierefreiheit? Zugang für alle - digitale Inklusion

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote für alle Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sind. Dies umfasst die Anpassung von Websites, mobilen Anwendungen und anderen digitalen Inhalten, sodass diese unabhängig von physischen oder technischen Einschränkungen genutzt werden können. Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass sie leicht navigierbar sind, alternative Texte für Bilder bieten und für Screenreader optimiert sind.

Wie macht man Barrierefreiheit messbar? Standards und Tools zur Überprüfung

Die Messbarkeit der Barrierefreiheit erfolgt anhand von internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Richtlinien geben genaue Vorgaben für verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit, darunter Kontraste, Textgrößen, Navigation und Bedienbarkeit. Mithilfe von Tools wie dem WAVE-Validator oder Axe können Unternehmen ihre Websites analysieren und feststellen, inwieweit sie diese Standards erfüllen. Ein regelmäßiger Check und die Anpassung der digitalen Angebote sorgen dafür, dass Barrierefreiheit dauerhaft gewährleistet wird.

Häufige Fragen zum Thema Barrierefreiheit und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz FAQ zur Barrierefreiheit

Über 20 Jahre Expertise in der Webentwicklung Vertrauen Sie auf Erfahrung und Kompetenz

Seit mehr als zwei Jahrzehnten unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre digitalen Visionen in erfolgreiche Weblösungen umzusetzen. Unsere langjährige Erfahrung garantiert nicht nur technisch einwandfreie Ergebnisse, sondern auch maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre individuellen Anforderungen optimal erfüllen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und machen Sie den nächsten Schritt – lassen Sie uns gemeinsam Ihr nächstes Projekt angehen.

Lassen Sie uns Ihre digitale Zukunft gestalten Kontaktieren Sie uns noch heute

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Webentwicklung sind wir Ihr verlässlicher Partner für innovative und nachhaltige digitale Lösungen. Unser Team aus Experten steht Ihnen zur Seite, um Ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Zögern Sie nicht – nehmen Sie Kontakt mit uns auf und starten Sie Ihr nächstes Webprojekt mit uns. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für Ihren digitalen Erfolg.

Hier erreichen Sie uns

Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen.
Wir beraten Sie gerne!

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag
09:00 - 18:00 Uhr
Nach
Vereinbarung
Sonn- & Feiertage
Geschlossen

Postanschrift

RheinMainTech GmbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
DE-55130 Mainz

Vertrieb

Sven Kessel

Sven Kessel

Geschäftsführung
Leitung Technik

Kontaktformular