Allgemeine Geschäftsbedingungen
der RheinMainTech GmbH

Präambel

Die vorliegenden Bedingungen sind in zwei Kategorien aufgeteilt: Ein Grundlagen-Set, welches für beide Vertragsformen – Dienst- und Werkverträge – Anwendung findet, dargelegt in „I. Grundlegende Bestimmungen für alle Vertragsformen“. In „II. Zusätzliche Bestimmungen für Dienstverträge“ und „III. Zusätzliche Bestimmungen für Werkverträge“ werden ergänzende Regelungen für die jeweilige Vertragsart definiert. Diese Bedingungen bestimmen die Zusammenarbeit zwischen RheinMainTech GmbH (fortan „RheinMainTech“ oder „Agentur“ genannt) und ihren Geschäftspartnern (im Folgenden „Kunden“ genannt).

Grundlegende Bestimmungen für alle Vertragsformen

1. Anwendbarkeit der AGB und besondere Bestimmungen

1.1. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellste Version dieser AGB.

1.2. Abweichende oder den hier genannten AGB widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrages, auch wenn RheinMainTech diesen nicht ausdrücklich widerspricht und den Auftrag dennoch ausführt.

2. Erstellung von Angeboten und Vertragsunterzeichnung

2.1. Ein rechtskräftiger Vertrag entsteht, sobald der Kunde ein Kostenvoranschlag, ein Angebot oder einen Vertrag in schriftlicher Form akzeptiert.

2.2. Ein Vertrag wird spätestens dann wirksam, sobald der Kunde Leistungen in Anspruch nimmt, die von RheinMainTech zur Verfügung gestellt werden.

2.3. Alle Angebote und Verträge von RheinMainTech sind abhängig von einer positiven Überprüfung der Bonität des Kunden.

2.4. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung legt RheinMainTech die Zahlungsbedingungen des Einzelvertrags einer externen Bonitätsprüfung vor.

3. Pflichten zur Erbringung von Leistungen und vorgesehene Zeiträume

3.1. Von RheinMainTech festgesetzte Fristen gelten als Richtwerte und sind abhängig von der korrekten Mitwirkung des Kunden und dessen Beauftragten.

3.2. Bei unerwarteten Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von RheinMainTech liegen (z.B. Streiks, behördliche Eingriffe, Kommunikationsstörungen etc.), ist RheinMainTech für deren Dauer von der Leistungserbringung befreit.

3.3. RheinMainTech erbringt seine Dienstleistungen in der Regel in eigenen Geschäftsräumen. Arbeiten vor Ort beim Kunden erfolgen nur, wenn sie unbedingt notwendig sind.

3.4. Zur Koordination kann RheinMainTech ein eigenes Ticketsystem verwenden. Anfragen werden je nach Reihenfolge des Eingangs und Dringlichkeit behandelt.

4. Entlohnung und Zahlungsmodalitäten

4.1 Die von RheinMainTech angegebenen Preise sind stets ohne die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, ohne jegliche Abzüge. Bei Nichtzahlung bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, sofern keine individuellen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

4.3 Kommt es zu Zahlungsverzögerungen, übernimmt RheinMainTech keine Haftung für daraus resultierende Terminverschiebungen und deren Konsequenzen. Bei Zahlungsverzug werden Lieferfristen entsprechend angepasst.

4.4 Für die Bearbeitung von Aufträgen mit externen Partnern, bei denen Kosten direkt an den Kunden weitergegeben werden, erhebt RheinMainTech eine Handhabungsgebühr von 15% für den Verwaltungsaufwand und Risikodeckung.

4.5 RheinMainTech behält sich das Recht vor, bei Verzögerungen oder Hindernissen Abschlagszahlungen zu verlangen.

4.6 Sollte der Verbraucherpreisindex in einem Vertragsjahr um mehr als 3% steigen, behält sich RheinMainTech vor, die Stundensätze entsprechend anzupassen.

4.7 RheinMainTech versendet Rechnungen aus Gründen der Nachhaltigkeit und Effizienz ausschließlich digital. Der Kunde gibt zu Beginn der Zusammenarbeit die entsprechenden Email-Adressen an und informiert RheinMainTech umgehend über Änderungen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben. Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde der elektronischen Rechnungsstellung zu.

5. Nutzungs- und Urheberrechte sowie Kennzeichnung

5.1 Nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an den von RheinMainTech im Rahmen des Auftrags erstellten Werken.

5.2 Es ist dem Kunden nicht gestattet, die von RheinMainTech erstellten Arbeiten oder Teile davon als Basis für die Erstellung und den Verkauf ähnlicher Produkte oder Webseiten zu verwenden.

5.3 Das Übertragen von Rechten an Dritte ist untersagt.

5.4 In den erstellten Arbeiten können Elemente enthalten sein, die unter Open-Source-Lizenzen von Dritten stehen. Für solche Elemente gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

5.5 RheinMainTech behält sich das Recht vor, seine erstellten Werke zu signieren und diese für eigene Werbezwecke auf seiner Website oder anderen Medien zu präsentieren.

5.6 RheinMainTech hat das Recht, sich auf öffentlichen Plattformen ohne gesonderte Absprache im Kunden-Impressum zu nennen.

6. Anpassungen der vertraglichen Dienstleistung

6.1 Sollte der Kunde Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang wünschen, sind diese Wünsche RheinMainTech schriftlich mitzuteilen. Anschließend tritt folgendes Verfahren in Kraft:

6.2 RheinMainTech evaluiert innerhalb von 5 Arbeitstagen die potenziellen zeitlichen und finanziellen Auswirkungen der gewünschten Änderungen und deren praktische Umsetzbarkeit. Nach dieser Bewertung wird der Kunde über die Ergebnisse informiert.

  • Der Kunde teilt RheinMainTech dann binnen 5 weiterer Arbeitstagen schriftlich mit, ob er die Änderungen unter den genannten Bedingungen umsetzen lassen möchte.
  • Sollte der Kunde diese Mitteilung nicht fristgerecht leisten, führt RheinMainTech die ursprünglich vereinbarten Leistungen am darauffolgenden Arbeitstag fort.

6.3 Alle vereinbarten oder geplanten Fristen für die Leistungserbringung von RheinMainTech werden während des Anpassungsverfahrens ausgesetzt.

6.4 Der Kunde trägt alle durch das Änderungsverfahren anfallenden Kosten. Dies schließt die Evaluierung des Änderungswunsches, das Erstellen von Änderungsvorschlägen und potenzielle Stillstandszeiten ein. Sollte es eine Vereinbarung über Tagespreise geben, werden diese zur Abrechnung herangezogen. Ansonsten gilt die aktuelle Preisliste von RheinMainTech.

6.5 RheinMainTech behält sich das Recht vor, aus begründeten Anlässen einen Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In einem solchen Fall werden nur vollständig erbrachte Dienstleistungen abgerechnet.

6.6 Eine Stornierung von erteilten Aufträgen durch den Kunden, ob teilweise oder komplett, bedarf der schriftlichen Zustimmung von RheinMainTech.

7. Abnahme, Haftung und Garantie

7.1 RheinMainTech übernimmt keine Haftung für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte oder Designs, noch für jegliche in den Dienstleistungen enthaltenen Aussagen über Kundenprodukte oder -dienstleistungen.

7.2 Der Kunde trägt das Risiko bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von RheinMainTechs Leistungen, insbesondere von Marketingmaßnahmen. RheinMainTech gibt keine Garantie darauf, dass durch ihre Leistungen keine Rechte Dritter verletzt werden könnten. Eine rechtliche Prüfung der von RheinMainTech erstellten Leistungen wird nur dann durchgeführt, wenn dies vom Kunden ausdrücklich gefordert wurde.

7.3 Sollten sich während oder nach Projektabschluss Mängel in verwendeten Open-Source-Programmen zeigen, die eine Erhöhung zuvor geschätzter Aufwände zur Folge haben, kann die Fehlerbehebung nach Rücksprache mit dem Kunden separat abgerechnet werden.

7.4 Ähnlich verhält es sich, wenn sich Mängel in Software von Dritten oder Bibliotheken zeigen, die eine Erhöhung der geschätzten Aufwände verursachen. Auch hier kann die Fehlerbehebung nach Abstimmung separat berechnet werden.

7.1 Übernahme und Anpassung bestehender Systeme

7.1.5 Sollten bei der Übernahme und Überarbeitung von bestehenden CMS-/Shop-Systemen, welche zuvor von Dritten betreut wurden (z.B. TYPO3- oder Magento-Installation des Kunden), außerordentliche Mehraufwände durch Updates entstehen, können diese Arbeiten gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

7.1.6 RheinMainTech kann nicht garantieren, dass die erstellten Produkte oder Dienstleistungen bei technologischen Veränderungen (z.B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins, Betriebssysteme, W3C-Standards, Online-Zugänge etc.) ihre ursprüngliche Funktionalität beibehalten. Ein Anspruch auf spätere Anpassung besteht nicht.

8. Vertraulichkeit und Dritte

8.1 RheinMainTech verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -abwicklung erhaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für einen Zeitraum von drei Jahren streng vertraulich zu behandeln.

8.2 RheinMainTech kann die vertraglich vereinbarten Leistungen, unter Einhaltung der Geheimhaltung, teilweise oder komplett durch Dritte erbringen lassen.

8.3 Sollte der Kunde innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsende die bereitgestellten Materialien nicht explizit zurückfordern, ist RheinMainTech berechtigt, diese zu vernichten.

8.4 Der Kunde ist verantwortlich für alle Gebühren, die an Verwertungsgesellschaften, wie z.B. GEMA oder Bildkunst, anfallen.

9. Reise- und Nebenkosten

9.1 Der Kunde trägt alle Auslagen, insbesondere Reise-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, die durch die Leistungserbringung von RheinMainTech entstehen oder vom Kunden veranlasst werden.

9.2 Reisekosten für RheinMainTech-Mitarbeiter zum Kunden werden nur für Reisen zwischen verschiedenen Standorten in Rechnung gestellt. Reisen innerhalb von Mainz und Frankfurt a.M. werden von RheinMainTech getragen.

9.3 Reisezeiten werden mit 50% des aktuellen Stundensatzes laut Preisliste berechnet.

9.4 Flugkosten sind für Flüge in der Economy Class, Zugfahrten in der 2. Klasse zu erstatten. Fahrten mit dem Auto werden mit 1,00 € pro Kilometer berechnet. Mietwagen und Taxis werden nach tatsächlichem Aufwand, Übernachtungen bis zu einem Betrag von 150,00 € pro Nacht und Person abgerechnet.

10. Abwerbe-Schutz

Der Kunde verpflichtet sich, während und ein Jahr nach der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter von RheinMainTech abzuwerben oder ohne deren Zustimmung einzustellen. Bei Zuwiderhandlung ist eine von RheinMainTech festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann.

11. Allgemeine Regelungen

11.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen RheinMainTech und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen RheinMainTech und dem Kunden ist ausschließlich Mainz als Gerichtsstand festgelegt.

11.3 Falls Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Klauseln. Sollten Lücken in den Bedingungen auftreten, werden relevante Bestimmungen des Deutschen Dienst-/Werkvertragsrechts bevorzugt herangezogen.

12. Verantwortung und Entschädigung

12.1 RheinMainTech übernimmt die Verantwortung für Schäden, die durch ihre Repräsentanten, Angestellten oder andere Helfer durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei Verstößen gegen Hauptvertragspflichten beschränkt sich die Haftung von RheinMainTech auf den typisch vorhersehbaren Schaden eines solchen Vertrags. Jegliche weiterführende Ansprüche, insbesondere für verpasste Profite oder andere indirekte Schäden, sind ausgenommen.

 

Allgemeine Vertragsrichtlinien der RheinMainTech GmbH

II. Zusatzbedingungen für Dienstverträge

1. Entgelt und Zahlungsmodalitäten

1.1 RheinMainTech stellt ihre Dienste gemäß den aktuellen Stundensätzen zur Rechnung. Sollte es zu einer Preisanpassung von bis zu 3% zum Jahresende kommen, sind Anpassungen der Stundensätze für laufende Verträge möglich.

2. Leistungsgarantie

2.1 Im Rahmen der Dienstverträge übernimmt RheinMainTech keine Garantie für die erbrachten Dienstleistungen.

Zusatzbedingungen für Werkverträge

1. Entgelt, Zahlungsmodalitäten und Lieferdatum

1.1 Nach Zahlung der Teil- oder Endrechnungen gelten die Dienste von RheinMainTech als akzeptiert.

1.2 RheinMainTech dokumentiert die geleistete Arbeit in einem Zeiterfassungssystem. Abweichungen von bis zu 15% zur vertraglichen Zeitschätzung können bis zu diesem Prozentsatz als Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

1.3 Bei einer Abweichung von mehr als 15% vom geschätzten Gesamtaufwand, wird das Lieferdatum entsprechend angepasst.

2. Nutzungsrechte

2.1 Nach Projektende kehren sämtliche dem Kunden überlassenen Rechte automatisch zu RheinMainTech zurück.

3. Bestätigung, Haftung und Leistungsgarantie

3.1 Projekte und Teilprojekte erfordern eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden. Eine unausgesprochene Bestätigung liegt auch vor, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung oder Nutzung keine Beanstandungen vorliegen und keine schriftliche Verlängerung der Bestätigungsfrist vereinbart wurde.

3.2 Der Kunde prüft die Dienste von RheinMainTech innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung. Sichtbare Mängel müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, schriftlich an RheinMainTech gemeldet werden. Bei verdeckten Mängeln ist eine Meldung unverzüglich nach Feststellung nötig. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Fertigstellung oder Bereitstellung.

3.3 Jegliche Haftung oder Garantie von RheinMainTech endet, sobald Zugänge zu Servern (z.B. via FTP, SSH) für Dritte außerhalb von RheinMainTech vorhanden sind.

 

Stand: 12. Oktober 2023